Spucken beim Laufen: Ist das erlaubt?

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Von Marie Paturel

Veröffentlicht am Mi., 9. September 2026

Aktualisiert am Mi., 9. September 2026

Spucken beim Laufen: Ist das erlaubt?
© STADION-ACTU

Nicht gerade das glamouröseste Thema, und doch spucken viele Läuferinnen und Läufer während des Laufens aus. Warum passiert das überhaupt und vor allem: Ist es erlaubt?

Wer beim Laufen noch nie das dringende Bedürfnis hatte, Schleim aus dem Mund loszuwerden, hebe die Hand. Beim Lesen klingt das vielleicht ziemlich eklig. Wer regelmäßig läuft, ist daran allerdings ein Stück weit gewöhnt. Läuferinnen und Läufer spucken nicht, um absichtlich gegen gute Sitten zu verstoßen oder ihren Unmut zu zeigen. Nein, meistens handelt es sich um eine rein physiologische Reaktion, die mitten im Einsatz zum Vorschein kommt.

Woher der Schleim kommt 

Zunächst sollte man wissen, dass Schleim aus Wasser, Mineralstoffen, Proteinen und Immunzellen besteht. Er schützt die Atemwege und fängt alles ab, was dort nicht hingehört. Wenn er sich ansammelt, entsteht zwangsläufig ein unangenehmes Gefühl und der Drang, ihn loszuwerden, wird immer stärker. Bei körperlicher Belastung produziert die Schleimhaut, die die Bronchien auskleidet, mehr Bronchialschleim. Der Auswurf im Mund von Läuferinnen und Läufern besteht aus einem klebrigen Klumpen von Sekreten, die aus den Bronchien oder der Luftröhre stammen. Ärztinnen und Ärzte raten dringend davon ab, diesen Auswurf herunterzuschlucken, damit keine Krankheitserreger in den Verdauungstrakt gelangen, die möglicherweise für Darmprobleme sorgen. Instinktiv befördern Läuferinnen und Läufer ihn deshalb mehr oder weniger elegant nach draußen, auch um die Atmung zu erleichtern. Manchmal bekommen sie es gar nicht mit, vor allem dann, wenn der Blick fest auf die Uhr gerichtet ist.

Ein Verbot aus dem Jahr … 1942

Auch wenn dieses Verhalten in der Laufcommunity weitgehend akzeptiert ist, bleibt es rechtlich vollständig verboten. Die entsprechende Vorschrift stammt vom 22. März 1942, aus der Zeit der Vichy-Regierung, als die Tuberkulose weit verbreitet war. Ein zweites Dekret änderte sie 1992. Darin heißt es, es sei „jeder Person verboten, an einem anderen Ort als in den dafür aufgestellten Spucknäpfen zu spucken“. Darauf steht ein Bußgeld von 68 bis 135 Euro. Da kann der lockere Lauf schnell teuer werden.

Auch während der Pandemie geriet das Spucken von Joggerinnen und Joggern ins Visier. Die Spucke und andere Tröpfchen galten damals als potenzielle Übertragungswege des Coronavirus. Einige Gemeinden wie Le Raincy (Seine-Saint-Denis) oder Marcq-en-Barœul (Nord) erließen Verordnungen, um Menschen zu bestrafen, die im öffentlichen Raum spuckten, darunter auch Laufbegeisterte.

Keine Erwähnung in den Wettkampfregeln

Bei offiziellen Läufen im öffentlichen Raum ist Spucken zwar verboten, in der Praxis hat die Polizei aber nur selten jemanden dafür aus dem Rennen geholt. Wer die Teilnahmebedingungen von Laufveranstaltungen liest, findet dort meist eine klare Aufforderung, den eigenen Müll von der Strecke zu entfernen. Zum Spucken steht dagegen nichts. Am Ende gilt der gesunde Menschenverstand. Wer darauf verzichtet, seinen Schleim einem anderen Läufer ins Gesicht zu schleudern, dürfte keine Probleme bekommen.


Auch wenn Spucken beim Laufen für viele eine natürliche, beinahe instinktive Reaktion ist, bleibt es durch ein vergessenes, aber weiterhin gültiges Gesetz geregelt. In der Praxis wird dieses Verbot selten buchstabengetreu durchgesetzt, vor allem nicht bei Laufveranstaltungen. Trotzdem sollten Rücksicht und Respekt vor den anderen Teilnehmenden an erster Stelle stehen. Wenn der Schleim während der Belastung rausmuss, dann also möglichst unauffällig … und vor allem nicht in Richtung der Läuferin oder des Läufers hinter euch.

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